Allgemeine Geschäftsbedingungen

von

lia design
Anna Liebel
Heimgartenstraße 2
82211 Herrsching

– im Folgenden: lia design –

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen lia design und dem Kunden geschlossen werden.
1.2 lia design bietet dem Kunden unter anderem Leistungen im Bereich der Websiteerstellung bzw. -entwicklung (einschließlich Wartung und Pflege) an. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen lia design und dem Kunden.
1.3 lia design schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
1.4 lia design ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. lia design bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für lia design ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
1.5 Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist.
1.6 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt lia design – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

2. Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Sofern der Kunde lia design Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass lia design von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen ggü. dem Kunden zu erbringen. lia design ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. lia design wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.
2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.
2.3 Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese lia design rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann lia design nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.
2.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von lia design zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist lia design gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
2.6 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann lia design dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

3. Website-Erstellung mit Hilfe agiler Methoden

3.1 Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Webseitenerstellung auf Grundlage agiler Methoden. SEO-Optimierung wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
3.2 Gegenstand von Website-Erstellungsverträgen zwischen lia design und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Website-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.
3.3 Soweit nicht anders vereinbart sind die die erstellten Webseiten / Shops für alle gängigen Browser in ihrer jeweils aktuellsten Fassungen optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Eine Optimierung für Mobilgeräte ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde
3.4 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen lia design und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei lia design zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos u.Ä. sind vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch lia design dar. lia design wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen lia design und dem Kunden zustande.
3.5 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) oder die Überlassung einer Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sind von lia design nur dann zu erbringen, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist.
3.6 Der Kunde kann jederzeit auf die Entwicklungsseite zugreifen und Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (d.h. z.B. per Email, Telefax o.Ä.) zustimmen. Im Übrigen ist lia design nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung (z.B. Wartung) verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
3.7 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird lia design den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.
3.8 Voraussetzung für die Tätigkeit von lia design ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) lia design vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann lia design dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
3.9 Nach Fertigstellung und Abnahme der Website und/oder einzelner Teile hiervon erhält der Kunde von lia design – sofern vorhanden und individualvertraglich vereinbart – umgehend per E-Mail sämtliche Grafiken, Quellcodes, ggf. Dokumentationen und/oder Handbücher verwendeter (Dritt ) Module sowie ggf. Entwicklungsdokumentationen.
3.10 Die Vergütung für die Website-Erstellung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
3.11 Sofern der Kunde für die neue Website keine Hosting-Dienstleistungen von lia design, sondern von Drittanbietern in Anspruch nimmt, übernimmt lia design keine Verantwortung für die jeweiligen Server und deren Konfiguration, die Datenleitungen und/oder die Abrufbarkeit der Website. Sofern durch den Hoster-Wechsel zusätzlicher Zeitaufwand entsteht, kann lia design dem Kunden diesen in Rechnung stellen.

4. Wartung und Betreuung von Webseiten

4.1 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann lia design dem Kunden Wartungs- und Betreuungsleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten (nachfolgend „Wartungsverträge“). lia design kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder lia design zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von lia design in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.
4.2 Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitergehende Leistungen, wie z.B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.
4.3 Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen von lia design kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder lia design gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.
4.4 lia design haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von lia design liegen; die Vorschriften unter „Haftung / Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
4.5 Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. lia design schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.

5. Webhosting (Reseller)

5.1 lia design bietet dem Kunden auch Hostingleistungen an. lia design wird zur Erfüllung seiner Leistungen die Server von Drittunternehmen einsetzen. Über die eingesetzten Server und Drittunternehmen wird der Hoster den Kunden vor Vertragsschluss informieren. Der spezifische Leistungsumfang (Domainverwaltung, Speicherplatz, E-Mail-Hosting, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien.
5.2 Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt lia design im Falle einer Beauftragung als Hoster die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend des Hostingsystems.
5.3 Verfügbarkeit der von lia design zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch von lia design nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme außerhalb des Einflussbereichs von lia design etc.).
5.4 Sofern nicht anders vereinbart besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.
5.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von lia design zur Verfügung gestellt wurden – geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, lia design hat diesen zu vertreten.
5.6 Es obliegt dem Kunden, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er lia design oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.

6. Print & Corporate Designs

6.1 Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen lia design und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung der für Printprodukte oder sonstige Corporate Designs gestalterischen Vorgaben des Kunden (z.B. Ausgestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Flyern, KFZ- oder Schaufenster-Beklebungen, Textilien oder Logo-Entwürfen, Styleguide, Visitenkarten, Briefpapier, Gestaltung diverser Grafiken für den Online-Bereich). Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne von § 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden.
6.2 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen lia design und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei lia design zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Design-Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch lia design dar. lia design wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere in Bezug auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen lia design und dem Kunden zustande.
6.3 Nach Abschluss des Vertrages werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen. Im Übrigen ist lia design nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
6.4 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird lia design den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
6.5 Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
6.6 Voraussetzung für die Tätigkeit von lia design ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) lia design vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist lia design gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann lia design dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
6.7 Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
6.8 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet lia design bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer Druckdatei (z.B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z.B. Indesign / Illustrator).

7. Fotografie

7.1 lia design erstellt für seine Kunden professionelle Fotografien. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen lia design und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei lia design zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch lia design dar. lia design wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen lia design und dem Kunden zustande.
7.2 Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Die Vertragsparteien erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Fotografien um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. lia design schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach dessen eigener Erfahrung und Einschätzung den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
7.3 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen hinsichtlich der Bildbearbeitung (z.B. durch Filter und Effekte) der erstellten Fotografien zu; eine Neuerstellung der Fotografien ist jedoch ausgeschlossen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
7.4 Sofern der Kunde für die Erstellung der Fotografien Personen zur Verfügung stellt (z.B. dessen Mitarbeiter oder professionelle Modelle), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss geeigneter Model-Release-Verträge und die Einholung DSGVO-konformer Mitarbeiterverpflichtungen verantwortlich.
7.5 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird lia design den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
7.6 Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann lia design verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.

8. SEO-Marketing und SEA-Kampagnen

8.1 lia design bietet dem Kunden u.a. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet lia design ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung von lia design das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Auftraggeber ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde. Marketing-Leistungen können von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monaten wieder abbestellt werden.

9. Preise und Vergütung

Die Vergütung für die Website- und/oder Online-Shop-Erstellung oder für sonstige Aufträge ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot. lia design ist berechtigt, die eigenen Preise regelmäßig in dem Umfang anzupassen, in dem die eigenen Kosten von lia design für die Erbringung der Dienstleistung steigen. Bestehende Kunden werden über die Preisanpassung spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Kunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Preisanpassung wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen. Sofern der Kunde mit der Preisanpassung nicht einverstanden ist, kann er das Abonnement zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung außerordentlich kündigen.

10. Abnahme

Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann lia design verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn lia design den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die lia design dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.

11. Mängelgewährleistung

Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei lia design. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch lia design resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

12. Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen

Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse (z.B. Wartungsverträge) eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

13. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

13.1 lia design räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen und/oder den jeweiligen Quellcodes im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können zwischen den Parteien mittels einer individualvertraglichen Einigung vereinbart werden.
13.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde lia design ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist lia design dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
13.3 Ferner ist lia design berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von lia design erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

14. Vertraulichkeit

lia design wird alle lia design zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. lia design verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

15. Haftung / Freistellung

15.1 Die Haftung von lia design für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet lia design jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung von lia design für Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
15.2 Der Kunde stellt lia design von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen lia design aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Die zwischen lia design und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von lia design als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
16.3 Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Beauftragung von Grafik- und Webdesignern in der Regel eine Abgabe an die Künstlersozialkasse zu zahlen ist. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Abgabe, die im „Gesetz über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten“ (KSVG) festgeschrieben ist. Diese ist vom Kunden selbstständig bei der Künstlersozialkasse zu melden. Auf Höhe und Umfang dieser Abgabe hat lia design keinen Einfluss. Die Meldung und Bezahlung des Beitrags obliegen allein dem Kunden.
16.4 lia design ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist lia design berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

 

Inhalte-Moderation

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Abschließende Entscheidung: Sofern der Urheber Stellung bezieht oder eine Kontaktaufnahme zum Urheber nicht möglich ist, werden wir den Sachverhalt auf Grundlage der vorhandenen Informationen bewerten und welche Maßnahmen wir ergreifen. Hierbei sind insbesondere folgende Maßnahmen möglich:

  • Unbefristete Sperrung des betreffenden Inhalts
  • Endgültige Löschung des betreffenden Inhalts
  • Verwarnung des Nutzers
  • Vorübergehende Sperrung des betreffenden Nutzers (alternativ kann auch eine teilweise Sperrung erfolgen)
  • Ordentliche oder außerordentliche Kündigung des Vertrags
  • Strafanzeige oder Anzeige beim Ordnungsamt (sofern eine Straftat, die eine Gefahr für Leib, Leben oder Sicherheit einer Person im Raum steht, müssen wir diese aus gesetzlichen Gründen melden)

Wir wägen unsere Entscheidungen sorgfältig ab. Hierbei berücksichtigen wir insbesondere die Rechte und Freiheiten der Urheber und der potenziellen Betroffenen. Die Folgemaßnahmen werden verhältnismäßig sein. Das bedeutet, dass wir immer die mildeste, dem Verstoß angemessene Maßnahme auswählen werden. Hierbei berücksichtigen wir insbesondere

  • die Schwere des Verstoßes
  • die Anzahl und den der Gesamtverstöße
  • potenzielle Auswirkungen auf unsere Dienste und unsere Nutzer und sonstige Dritte ▪ das Gesamtverhalten des Nutzers (z.B. dessen Einsichtsfähigkeit hinsichtlich des Verstoßes)
  • Verschulden (Vorsatz, Fahrlässigkeit)
  • Motive des Verstoßes (soweit erkennbar)
  • Einlassung des Nutzers (sofern vorhanden)

Information: Sofern wir die Kontaktdaten des Urhebers haben, werden wir ihn über das Ergebnis unserer Bewertung informieren; eine solche Information erfolgt nicht, soweit wir sie aus rechtlichen Gründen nicht erteilen dürfen (z.B. laufende polizeiliche Ermittlungen).

4. Wie können rechtswidrige Inhalte gemeldet werden?

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Stand: März 2024

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